Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Angebot von OCRAM-Systems, Marco Müller, im Nachfolgenden „OCRAM-Systems“ genannt,  richtet sich an Unternehmen, Kaufleute und Freiberufler, im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt, im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge in schriftlicher sowie elektronischer Form OCRAM-Systems, Pariser Gärten 20, 67240 Bobenheim-Roxheim und dem Auftraggeber. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen, die den hier abgebildeten AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Individualabreden gehen vor, es gilt BGB § 305 b.
(3) Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB von OCRAM-Systems vollständig an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen OCRAM-Systems im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Sollte der Kunde bei einer dritten Partei über OCRAM-Systems Leistungen bestellt haben oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Kooperationspartnern von OCRAM-Systems. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen AGB der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig von Vertragsverhältnis zwischen OCRAM-Systems und dem Kunden.
(5) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn OCRAM-Systems sie schriftlich anerkennt.
(6) Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind für acht Wochen gültig. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und OCRAM-Systems zurückzutreten.
(2) Mit der Auftragserteilung an OCRAM-Systems, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn OCRAM-Systems  eine Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot mit Leistungsbeschreibung unterzeichnet und zurücksendet. Die Leistungsbeschreibung definiert die durch OCRAM-Systems zu erbringenden Leistungen. Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden, sofern zumutbar, durch uns durchgeführt und begründen ggfls. eine anteilige Preiserhöhung.

§ 3 Zahlungsmodalitäten / Entgelte

(1) Nach erfolgter Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 Prozent der Auftragssumme berechnet werden, wenn der Auftragswert 1.500 Euro überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet OCRAM-Systems nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.
(2) Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, sowie bei Erstauftrag durch Neukunden, kann OCRAM-Systems den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.
(3) Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag / Restbetrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Befindet der Auftraggeber sich mit der Zahlung in Verzug, ist OCRAM-Systems berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
(5) Bei Verzug ist OCRAM-Systems berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist OCRAM-Systems im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag einzufordern.
(7) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor unbefugtem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt OCRAM-Systems von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
(8) OCRAM-Systems behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerdienstliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
(9) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann OCRAM-Systems das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(10) Gegen Forderungen OCRAM-Systems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von OCRAM-Systems. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist OCRAM-Systems berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
(2) OCRAM-Systems bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an OCRAM-Systems entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Textversionen etc. ist durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
(2) OCRAM-Systems ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. OCRAM-Systems haftet nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat OCRAM-Systems eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OCRAM-Systems die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. OCRAM-Systems ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, aufzuschieben.
(3) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.  
(4) Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger zur Verfügungstellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen und Daten / Dateien. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.
(5) Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche OCRAM-Systems die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.

§ 6 Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen/Gewährleistung

(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 10 Kalendertagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge bei OCRAM-Systems ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.
(2) Veranschlagte Arbeitsstunden werden OCRAM-Systems, nach bestem Wissen und auf Erfahrungswerten basierend, abgegeben. Dennoch kann OCRAM-Systems keine Garantie dafür übernehmen, dass in den einzelnen Bereichen, die Leistung zu 100 % in der veranschlagten Zeit erbracht werden kann.
(3) Teilweise ist in den Produkten die Zahl der Änderungen beschränkt und ausgewiesen. Bei Überschreitung und damit verbundenen Kosten o.ä. für den Auftraggeber, wird OCRAM-Systems den Auftraggeber im Voraus informieren und mit ihm abstimmen.
(4) Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich nach 24 Monaten ab Fertigstellung. OCRAM-Systems ist berechtigt nach eigener Wahl nachzubessern, sollten Mängel der Lieferung bekannt sein. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch mehrmalig. Ändert der Auftraggeber selbstständig die Leistungen, wie z.B. Quelltexte der Internetseite, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch oder Haftungsanspruch für die von OCRAM-Systems erbrachte Leistung.
(5) OCRAM-Systems übernimmt Gewähr dafür, dass z.B. eine durch sie produzierte Internetseite im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts entspricht. Eine Haftung für Abweichungen, die Aufgrund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien variieren. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browsereinstellungen, WebTV, WAP, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrunde liegende Unterlagen, wie Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen etc. nur annähernd maßgeblich.
(6) OCRAM-Systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.
(7) Die Funktionalitäten in Browsern und Ausgabegeräten werden in Mozilla Firefox, Microsoft Internet Explorer, Safari in den jeweiligen gängigen Versionen auf Rechner, Laptop, Tablet und Smartphone getestet.

§ 7 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

(1) Der Kunde stellt OCRAM-Systems von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. OCRAM-Systems übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre Inhaltliche Korrektheit sorgfältig prüft.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der OCRAM-Systems zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. OCRAM-Systems haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von OCRAM-Systems für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Dennoch behält sich OCRAM-Systems das Recht vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in Inhalte zu übernehmen zu verweigern, sollten diese bedenklich erscheinen.
(3) Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Urheberrecht und Copyright

(1) Das Urheberrecht für veröffentlichte, von OCRAM-Systems erstellte Objekte (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) bleibt allein bei OCRAM-Systems. Diese dürfen nur im vertraglichen Zusammenhang verwendet werden.
(2) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne schriftliche Zustimmung von OCRAM-Systems bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenzangaben

(1) Der Kunde räumt OCRAM-Systems das Recht ein, das Logo sowie die Kontaktdaten von OCRAM-Systems in das Impressum der Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website zu verlinken.
(2) Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechts-vorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheber.
(3) OCRAM-Systems behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Kooperationspartner

(1) OCRAM-Systems ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche bzw. freiberufliche Kooperationspartner durchführen (ganz oder teilweise) zu lassen.
(2) Sollte OCRAM-Systems vermittelnd für den Auftraggeber tätig sein, z.B. beim Hosting, wird der Kunde vom Kooperationspartner die entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Zugänge erhalten.
(3) Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung oder Information die Kooperationspartner oder Dienstleister zu wechseln, insofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
(4) In einigen Fällen greift OCRAM-Systems auf bereits vorhandene Ideen, Templates, Gimmicks etc. von Partnern zurück, der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu.

§ 11 Steuern und Gebühren

(1) OCRAM-Systems ist nicht verantwortlich für Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Leistungen, wie z.B. einer Internetseite, entstehen. Der Auftraggeber tritt in diese Verpflichtung ein.


§ 12 Gesetzmäßige Nutzung

(1) Die Leistungen OCRAM-Systems dürfen durch den Kunden nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Die Übertragung von Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt einer Internetseite selbst verantwortlich
(2) Die durch den Kunden vorgelegten Unterlagen werden durch OCRAM-Systems nicht in rechtlicher Hinsicht überprüft.
(3) Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) An OCRAM-Systems übergebenen Informationen gelten als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich OCRAM-Systems Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist OCRAM-Systems berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 14 Leistungsbeschreibung Konzepterstellung, Widerspruch

(1) Von OCRAM-Systems angebotene Dienstleistungen umfassen die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web sowie weitere mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten, mit der Webseitenerstellung im Zusammenhang stehende und fördernde Tätigkeiten.
(2) OCRAM-Systems erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Abnahme durch den Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.
(3) Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von OCRAM-Systems erstellt werden. Der Kunde hat OCRAM-Systems die Daten auf USB-Stick, CD-ROM oder per E-Mail in dem von OCRAM-Systems gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen.
(4) Fotos können auch als Abzüge geliefert werden. Diese werden von OCRAM-Systems digitalisiert. Der Kunde akzeptiert, dass durch diesen Vorgang Qualitätsverluste auftreten. Der Umfang der Fotos ist auf jeweils zwei Fotos je Seite beschränkt. Darüber hinausgehende Scans sowie Scannen von Dias werden extra berechnet.
(5) Der Umfang des Internetauftrittes ist je nach Angebotspaket gemäß der Kundeninformation auf eine bestimmte Seitenanzahl begrenzt. Die Länge und der Umfang einer Internet-Seite entspricht dabei max. dem Umfang einer DIN A4 Seite (ca. 500 Wörter) mit jeweils zwei Bildern. Als eine Seite zählen des Weiteren die vom Kunden angegebenen Sonderfunktionen.
(6) In dem berechneten Entgelt sind ausschließlich die in der separaten Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen enthalten. Alle Leistungen und / oder Änderungswünsche, welche von der Leistungsbeschreibung abweichen, werden gesondert in Rechnung gestellt (z. B. weitere, über die in der Leistungsbeschreibung hinausgehende Anzahl an Design- oder Layout Entwürfe etc.). Hat OCRAM-Systems bereits mit der Erbringung der Leistung des Webdesigns angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.

§ 15 Erstellung und Testen von Webseiten

(1) Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch OCRAM-Systems nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den evtl. entsprechenden Aufpreisen geändert werden können. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (z.B. auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von OCRAM-Systems gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. OCRAM-Systems übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.
(2) OCRAM-Systems prüft die erstellten Internetseiten ausschließlich auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. OCRAM-Systems prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist.

§ 16 Speicherplatz und Domainnamen

(1) OCRAM-Systems garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. OCRAM-Systems haftet nicht für das Überschreiten des mit dem Hoster vereinbarten Traffic.
(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens alleine Verantwortlich ist. Der Kunde stellt OCRAM-Systems aus allen Forderungen und Ansprüchen frei.

§ 17 Änderungsvorbehalt

(1) Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers als zumutbar gelten, bleiben OCRAM-Systems vorbehalten. Zu Teilleistungen ist OCRAM-Systems berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist die Sache des Auftraggebers.

§ 18 Übertragung der Daten auf den Server

(1) OCRAM-Systems haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden. Davon muss sich der Kunde nach Abschluss des Auftrags überzeugen.
(2) Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch OCRAM-Systems ausgeschlossen. Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist. OCRAM-Systems ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

§ 19 Wartung von Internetseiten

(1) Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag/Betreuungsvertrag mit Tauglichkeitsprüfung mit OCRAM-Systems abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
(2) Konditionen und Leistungen für Wartungsverträge werden individuell in einem separaten Wartungsvertrag vereinbart.

§ 20 Abnahme / Vertragsrücktritt

(1) Durch die schriftliche Genehmigung (per Fax, E-Mail, Brief etc.) des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. OCRAM-Systems ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Web-Seite zur Teilabnahme vorzulegen. Dies kann auch durch die Zusendung eines Links, der den Status darstellt, erfolgen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite der vertraglichen Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Die Abnahme hat spätestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen zu erfolgen.
(3) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertig gestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist OCRAM-Systems berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann OCRAM-Systems 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Gesamtpreises gegenüber dem Kunden einfordern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, OCRAM-Systems einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
(5) Kündigungen durch den Auftraggeber können nur aus wichtigem Grund erfolgen.
(6) Im Fall von höherer Gewalt (siehe hierzu § 5 Abs. 5) kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

§ 21 Vertragsdauer

(1) Vertragsdauer ist die durch den Kunden und OCRAM-Systems vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 22 Gerichtsstand

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Frankenthal/ Pfalz vereinbart. 

§ 23 Suchmaschinen

(1) OCRAM-Systems bietet je nach Auftrag die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge. Eine Garantie von Seiten OCRAM-Systems hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden.
(2) Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
(3) Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.
(4) Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert OCRAM-Systems für den Kunden dieses Vertragsverhältnis zu schließen. OCRAM-Systems richtet dem Kunden für die Eintragung der Web-Seiten in den Suchmaschinen eine spezielle E-Mail Adresse ein. Der Kunde verpflichtet sich, dieses E-Mail Postfach in regelmäßigen Abständen abzurufen und die Ausführungen und Anforderungen einzelner Suchmaschinen zu entsprechen. Kommt der Kunde diesem Erfordernis nicht nach, so ist er gegenüber OCRAM-Systems nicht berechtigt, Reklamationen über die Nicht-Eintragung vorzubringen.

§ 24 Hochladen von Inhalten im Internet

(1) OCRAM-Systems legt dem Kunden die Inhalte zur Abnahme vor, erst nach der Abnahme und Einverständnis werden die Inhalte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Die urheberrechtliche Verantwortung, die im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Kunde stellt die OCRAM-Systems für Forderungen gegenüber Dritten frei.


§ 25 Viren / Hacker

(1) OCRAM-Systems prüft die übergebenen Daten an den Auftraggeber auf Viren, dabei wird die großmöglichste Sorgfalt angewendet, dennoch obliegt dem Auftraggeber stets die Pflicht zu eigener und vorheriger Prüfung und Datensicherung auf seinen Datenträgern.
(2) Für einen Virenbefall auf Datenträgern, Computern etc. des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch evtl. entstehende Schäden und Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.
(3) OCRAM-Systems kann keine Haftung für Hackerangriffe und Schäden übernehmen. Die Arbeiten werden nach bestem Gewissen ausgeführt, dennoch ist es ausgeschlossen, Angriffe von außen grundsätzliche auszuschließen. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stellt OCRAM-Systems dahingehend frei.

§ 26 Empfang und Versand von E-Mails

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass OCRAM-Systems und dessen Kooperationspartner, an seine Emailadresse, zur Information im zumutbaren Umfang Emails versenden. Zur Unterscheidung solcher Emails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

§ 27 Technische Beratung

(1) Um die günstigen Entgelte von OCRAM-Systems dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung nur bedingt möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Support und Beratungen erfolgen größtenteils per Email, die in aller Regel kostenlos für den Kunden beantwortet werden.

§ 28 Datenschutz

(1) OCRAM-Systems weist darauf hin, dass gem. BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von OCRAM-Systems im notwendigen Umfange weitergeleitet werden. OCRAM-Systems ist berechtigt, zur Abrechnung relevante Daten dauerhaft zu speichern.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 29 Haftungsausschluss

(1) OCRAM-Systems haftet nur für Schäden, die von OCRAM-Systems, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. zzgl. typische Schäden .
(2) Zudem haftet OCRAM-Systems nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von OCRAM-Systems liegen. OCRAM-Systems übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet OCRAM-Systems nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen, z.B. an einer Internetseite, durch den Kunden oder durch Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.
(3) Es wird durch OCRAM-Systems keine Garantie dafür übernommen, dass Server einen bestimmten Dienst oder für einen bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist.
(4) OCRAM-Systems übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht werden oder wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. OCRAM-Systems übernimmt keine Haftung dafür, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (wie z.B. Reproduktion, Druck, Vervielfältigung), selbst wenn vom Auftraggeber Schadensersatz von dritter Stelle verlangt wird.
(5) Ein Wiederverkauf der von OCRAM-Systems erbrachten Leistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OCRAM-Systems nicht gestattet, dies betrifft auch Teilleistungen.
(6) Eine Rechtberatung durch OCRAM-Systems erfolgt nicht und ist in jeder Hinsicht ausgeschlossen.

§ 30 Formate

(1) Lieferungen von Dateien an OCRAM-Systems sind in folgenden Formaten zu liefern: Bilddateien in *.jpg, *.png, *.psd oder hochauflösend; Logo in vektrosierter Form; Textdateien in *.doc, *.docx oder *.txt; Sounddateien in .mp3; Filmdateien in .avi oder .mpeg4; Animationen in .fla. In diesen Formaten erkennt OCRAM-Systems die Dateien als Lieferungen im Sinne der Produkte mit Kundenlieferungen an. Es sind die gängigen, aktuellen Versionen gemeint.
(2) Für alle nicht aufgeführten Dateiarten besteht durch OCRAM-Systems keine Annahmepflicht. Die Lieferung in dieser Qualität durch den Kunden ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Lieferung durch OCRAM-Systems.
(3) Lieferungen des Kunden in Printmedien werden durch OCRAM-Systems nur bis maximal A4 gescannt; eine größere Fläche kann nicht verarbeitet werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Qualitätsverluste entstehen können.

§ 31 Programmierung

(1) Die angebotenen Leistungen von OCRAM-Systems werden mit Programmen in der freien Wahl von OCRAM-Systems realisiert. Der Kunde erkennt dies an und ist einverstanden, dass die Leistungen sich darauf beziehen, was diese Programme leisten können. Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil eines Vertrages.

§ 32 Disclaimer / Impressum

(1) OCRAM-Systems erstellt in gewisse Leistungen standardisiert und kostenfrei das Impressum und den Disclaimer. Das Impressum enthält den Namen, Adresse, Amtsnummern sowie den Inhaltsverantwortlichen des Auftraggebers. Zudem ist OCRAM-Systems ermächtigt  die eigenen Kotaktdaten aufzuführen.
(2) Der Disclaimer enthält die gängigen, aktuellen Formulierungen. Der Auftraggeber ist in beiden Fällen verpflichtet, die Inhalte rechtlich zu prüfen, ggfls. rechtlich und inhaltlich zu aktualisieren und stellt OCRAM-Systems von der Haftung frei.

§ 33 Übersetzungen

(1) Evtl. Übersetzungsleistungen werden von OCRAM-Systems grundsätzlich extern vergeben. Insoweit tritt OCRAM-Systems lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stimmt diesem zu. Der Auftraggeber stellt OCRAM-Systems von der Haftung für diese Leistung frei.

§ 34 Schulungen / Onlineeinweisung

(1) Schulungen und Onlineeinweisungen beschränken sich auf die in der Leistungsbeschreibung definierten Teile. OCRAM-Systems übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Schulung oder der Onlineeinweisung bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

§ 35 Arbeitsstunden

(1) Soweit nicht anders vereinbart oder ein Pauschalpreis vereinbart wurde, berechnet OCRAM-Systems nach Stundenhonorar.

§ 36 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt OCRAM-Systems bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird OCRAM-Systems hinsichtlich eventueller der von OCRAM-Systems zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
(2) Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen, soweit die Produkte dies benötigen.
(3) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, OCRAM-Systems im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese OCRAM-Systems umgehend, auf Anforderung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format (siehe § 30) zur Verfügung zu stellen.
(4) Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass OCRAM-Systems die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
(5) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

§ 37 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
(3) Gleiches gilt für evtl. Vertragslücken.
(2) Erfüllungsort der Leistungen ist stets Bobenheim-Roxheim. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen von OCRAM-Systems an den Auftraggeber sowie im restlichen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilung können durch OCRAM-Systems per Email zur Verfügung gestellt werden.
(3) Nachrichten gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf eine vom Auftraggeber genannte Adresse als zugestellt, ungeachtet des tatsächlichen Abrufs.
(4) Eine Rechtsberatung durch OCRAM-Systems gegenüber dem Auftraggeber ist zu jeder Zeit ausgeschlossen.

Bobenheim-Roxheim, 01.08.2011